Als Nachlass- oder Insolvenzverwalter haben Sie häufig mit Immobilien-angelegenheiten (z.B. Verkauf) zu tun. Hier handel Sie in der Verantwortung gegenüber (unbekannten) Erben oder
Gläubigern. In diesen Fällen ist es ratsam, den gemeinen Wert der betreffenden Immobilie sachverständig zu bestimmen.
Neben der Verantwortung gegenüber Gläubigern oder Erben ist auch die Rechtfertigung vor Nachlass- oder Insolvenzgericht notwendig. Als Verwalter fremden Vermögens ist man somit gut beraten, sich
insbesondere auch hinsichtlich der eigenen Haftung abzusichern.
Das Verkehrswertgutachten eines qualifzierten Sachverständigen ist gerichtsfest und zur Vorlage vor Gerichten und Behörden geeignet.