Berufszulassung für Immobilienmakler und Hausverwalter: Wieder mal halbe Sachen

Seit Jahren fordert DER Branchenverband der Immobilienwirtschaft (IVD) eine ordentliche Berufszulassung für Immobilienmakler und Hausverwalter. Dazu sollte auch ein Sachkundenachweis gehören.

 

Für gewöhnlich sind die Interessenverbände GEGEN zusätzliche Regulierung von außen, aber sogar der IVD  und weitere Branchengrößen fordern dies seit Jahren. Was also spricht dagegen? Mit der Diskussion über das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse wurde in der Politik auch über das Thema Berufszulassung und Sachkundenachweis gesprochen. Ein erster Entwurf sah das vor. Was dabei herauskam und am 22.09.2017 vom Bundesrat gebilligt wurde, war lediglich eine lächerliche Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Bitte?

 

Für "Versicherungsvertreter" wurde  im Jahr 2006 als Voraussetzung zur Ausübung dieses Berufs die Ausbildung zum/r Versicherungsfachmann/-frau eingeführt. Ohne die Ausbildung keine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 d bzw. e Gewerbeordnung (GewO).  Finanzierungsvermittler, die Immobilienkredite vermitteln, benötigen seit 2016 die Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO, die ebenfalls eine Sachkundeprüfung vor einer IHK vorsieht. Auch gilt: Kein Sachkundenachweis, keine Gewerbeerlaubnis.

 

Makler und Hausverwalter gehen mit riesigen Investitionssummen ihrer Kunden um. Eine Mindestqualifikation müssen sie aber nicht mitbringen? Egal, ob jemand eine 40.000 €-Eigentumswohnung oder eine 750.000 €-Einfamilienhaus kauft, der Käufer geht ein hohes Risiko mit dieser Investition ein, die in der überwiegenden Zahl der Fälle langfristig (Jahrzehnte) fremdfinanziert ist. Für mich ist das unverständlich.

 

"Gutachter" und "Sachverständiger" ist übrigens ebenfalls eine nicht geschützte Berufsbezeichnung. Heißt: Jeder kann sich entsprechend nennen. Eine Zertifizierung ist also durchaus hilfreich, um zu erkennen, ob ein Gutachter / Sachverständiger tatsächlich über eine vernünftige Qualifikation verfügen. Der bekanntesten Zertifizierungen kommen bspw. von DEKRA oder TÜV, Sprengnetter, DIA, HypZert. Weiterhin gibt es die EU Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.).

 

Hier das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Gänze.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Gustav Sucher (Freitag, 21 September 2018 14:38)

    Danke für die Infos! Es ist super, wenn das Wort Sachverständiger keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Da kann mein Onkel sicherlich mehr Leute einstellen in seine Firma. Danke für den tollen Beitrag! https://www.immobilien-huemer.at/sachverstandiger