Finanzamt / Steuern

In vielen Fällen spielt der Immobilienwert auch steuerlich eine Rolle: Erbschafts- oder Schenkungssteuer, Immobilienverkauf innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist, die Immobilie im Betriebsvermögen, die Bewertung Ihrer Unternehmensimmobilien. 

 

Ihr Steuerberater empfiehlt Ihnen hier sicherlich die Zuhilfenahme eines Sachverständigen.

 

Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Immobilienwerts, dass das Finazamt anwendet, ist standardisiert. Eine Besichtigung der Immobilie findet in aller Regel nicht statt, so dass Baumängel, der tatsächliche Zustand, die Abnutzung des Objekts, Rechte und Lasten usw. nicht weiter oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. 

 

Der genaue Verkehrswert kann durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden. Im Falle eines Falle ist das Verkehrswertgutachten zudem gerichtsfest.