Kurzgutachten

und gutachterliche Stellungnahmen

Wie der Name schon sagt unterscheidet das sich Kurzgutachten vom "echten" Verkehrswertgutachten in erster Linie durch seinen Umfang. Der Textteil ist deutlich kürzer, da auf ausführliche Beschreibungen und Erläuterungen größtenteils verzichtet wird. Auch der Anlagenteil ist umfasst nur das Wichtigste.

 

Unser Kurzgutachten beschränkt sich auf eine stichwortartige Beschreibung der dominierenden Merkmale des Grundstücks einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Es beinhaltet die Berechnungen (Bodenwert sowie Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswert) mit kurzem Fazit, ohne ausführliche Erläuterungen und schriftliche Plausibilisierung der einzelnen Werte.


Das Kurzgutachten eignet sich zur Kaufpreisfindung im Kauf-  oder Verkaufsfall, für unkomplizierte, gütliche interne Auseinandersetzungen (z.B. im Erbfall) oder zur Vermögensübersicht.

 

Ein solches reduziertes Gutachten kann daher auch nur für unkomplizierte und die gängisten Immobilienarten vorgenommen werden. Dazu gehören beispielswiese Einfamilienhäuser, Wohnungen und unbebaute Grundstücke. Wertbeeinflussende Rechte und Lasten an Grundstücken können nicht berücksichtigt werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann das Kurzgutachten auch für gewöhnlich nicht zur Vorlage vor Behörden und Gericht herangezogen werden.

Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zu den Gutachterkosten.

Immobiliengutachter im Norden