„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (Definition: § 194 BauGB)
Für viele Fälle reicht eine grobe Werteinschätzung der Immobilie aus. Zum Beispiel beim Verkauf einer privat genutzten Standardimmobilie. Ein gut ausgebildeterund erfahrener Immobilienprofi kann einem oftmals gut weiterhelfen.
Doch oftmals ist diese Schätzung nicht ausreichend. Immer dann, wenn Gerichte oder das Finanzamt im Spiel sind, wenn es ums Erben geht, oder wenn es potentiell ein Streit der Parteien droht, ist ein Verkehrswertgutachten unabdingbar. Das Gutachten eines zertifzierten Sachverständigen ist sicher und gerichtsfest, unabhängig und unparteiisch.
Ein Verkehrswertgutachten für die Ermittlung eines Immobilienwerts ist sehr umfangreich. Verkehrswertgutachten aus unserem Hause erfüllen die Standards der Gerichte. Selbstverständlich werden Sie ausschließlich in gebundener Form herausgegeben.
Neben einem umfangreichen Textteil mit Beschreibungen und Erläuterungen gehören u.a. folgende Inhalte in ein Gutachten: Ortsübersicht mit Mikro- und Makrolage,Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes), Lageplan, ggf. Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Grundrisse und Schnitte, Wohn- und ggf. Nutzflächenberechnung, Berechnung der Bruttogrundfläche, Mietenspiegel, Grundbuchauszug.
Alle Unterlagen können auf Wunsch von uns beschafft werden. Behördengebühren werden Ihnen gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach unserer Honorartabelle.
Verkehrswertgutachten erstatten wir in Pinneberg, Elmshorn, Hamburg und im ganzen Norden.
Ein Wertgutachten dient Ihnen als zuverlässige Angabe darüber, welcher Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Objekt mit seiner spezifischen Lage und der tatsächlichen Beschaffenheit zu erzielen ist. Sie wissen nicht, ob für Ihre Zwecke eine umfassende Verkehrswertermittlung benötigt wird oder ob ein Kurzgutachten ausreicht?
Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger berate ich Sie gerne.
● Beratung
● Beauftragung
● Abstimmung der
benötigten
Unterlagen
● Vereinbarung des
Ortstermins für die
Besichtigung
● Einreichung der
Unterlagen
● Besichtigung außen
und innen
● Fotodokumentation
● Beurteilung der
Ausstattung und
des Zustandes
● Auswertung der
vorgelegten
Unterlagen
● Auswertung
der Ergebnisse
des Ortstermins
● Auswertung und
Berücksichtigung
von Marktdaten
● Verkehrswert
● Bodenwert
● Berücksichtigung
augenscheinlicher
Mängel und
Schäden
● Rechte und Lasten
● Gewähltes
Berechnungsver-
fahren