Betreuung und Pflegschaft

Als bestellter Betreuer trägt man eine hohe (auch moralische) Verantwortung gegenüber dem Betreuten, seinen Angehörigen und Dritten. Denn die Betreuertätigkeit ist höchst verantwortungsvoll und beinhaltet eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für den Betreuten und sein Vermögen. Da man in der Regel auch über das Vermögen des Betreuten verfügt, ist eine gewissenhafter Umgang notwendig. Bei einem Immobilienverkauf muss als Kontrollinstanz immer das Betreuungsgericht den Kaufvertrags genehmigen.

 

Um den Vorgang zu vereinfachen, ist es ratsam, ein Verkehrswertgutachten anfertigen zu lassen. Denn das Gutachten ist die beste Entscheidungsgrundlage für das zuständige Gericht. Die Zustimmung von Verfahrenspfleger und Gericht wird dadurch stark vereinfacht und beschleunigt.

 

Außerdem minimieren Sie Ihr eigenes Haftungsrisiko gegenüber Dritten.