Honorartabelle

Private Aufträge


Behördliche Aufträge

Das Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz – JVEG vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776).

Alle Angaben für behördliche Aufträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.